Private Krankenversicherung (auch Zusatzversicherung)
Zur Frage der Kostenübernahme durch die privaten Krankenkassen klären Sie bitte vorab, ob und inwieweit die Kosten übernommen werden. Nachfolgend finden Sie alle Informationen, die Sie für die Klärung brauchen:
Gesetzliche Zulassung meiner Praxis: Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG). Kein Eintrag ins Ärzteregister der gesetzlichen Krankenkassen (Approbation).
Manche Privatkassen oder Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil oder die gesamten Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz. Für Voll- und Zusatzversicherte der Continental Versicherung gilt z.B. die Regelung, dass Psychotherapie nach dem HeilprG grundsätzlich befürwortet wird und die Kosten anteilig übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Therapeut eine qualifizierte Ausbildung hat und ordentliches Mitglied des VfP (Verband Freier Psychotherapeuten e.V.) ist. In meiner Praxis sind diese formalen Voraussetzungen vollumfänglich erfüllt.
Paar- und Familientherapie gelten als private Beratungsleistung. Die Kosten werden leider grundsätzlich nicht von den Krankenkassen übernommen (gesetzlich wie privat).
Gesetzliche Krankenversicherung
Für die meisten gesetzlichen Krankenkassen gelten die oben beschriebenen Möglichkeiten leider nicht. Zudem ist meine Praxis nicht an das Versorgungssystem der gesetzlichen Kassen angeschlossen. Somit haben Sie bei mir leider keine Möglichkeit eine Psychotherapie im Rahmen der gesetzlichen Versorgung zu erhalten. Um einen Psychotherapieplatz zu finden, der von Ihrer Kasse finanziert wird, muss ein bestimmter Weg eingehalten werden. Alle nötigen Infos dazu finden Sie hier:
Akut Hilfe bekommen
Am wichtigsten ist hierfür die Terminservicestelle der KVB (Kassenärztliche Vereinigung Bayern). Hier wird Ihnen ein Termin für ein psychotherapeutisches Erstgespräch vermittelt. Achtung: Wenn Sie dort anrufen, ist es wichtig, dass Sie sagen, Sie möchten ein Erstgespräch in einer psychotherapeutischen Sprechstunde oder wünschen eine Akutbehandlung.
Die psychotherapeutische Sprechstunde dient nicht der Therapie, sondern ist erst mal nur für die diagnostische Abklärung gedacht. So dass Sie im Anschluss genau wissen, worum es geht und welche Behandlung sinnvoll ist.
Akutbehandlung bedeutet, dass Sie zunächst einmal kurzfristig bis zu 10 Sitzungen bei einem Psychotherapeuten/ einer Psychotherapeutin in Ihrer Nähe erhalten. Diese Termine sollen schnelle Hilfe bei akuten psychischen Krisen und Ausnahmezuständen bieten.
Die KVB hat eine eigene Homepage mit vielen Infos und Tipps sowie eine Telefonnummer, die zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist:
- Telefon: 116 117
- Internet: https://www.kvb.de/service/patienten/terminservicestelle-bayern/
Einen "festen" Psychotherapieplatz erhalten
Falls ein Sprechstundentermin oder eine Akutbehandlung nicht ausreichen, kann ein "fester" Psychotherapieplatz oder ggf. ein Klinikaufenthalt koordiniert werden. Hierbei hilft Ihnen dann wieder die KVB und zwar ist jetzt die Koordinationsstelle zuständig. Hier die Kontaktdaten:
- Telefon: 0921 787765-40410
- Internet: https://www.kvb.de/service/patienten/koordinationsstelle-psychotherapie/
Selber nach einem Psychotherapeuten / einer Psychotherapeutin suchen
Sie können auch jederzeit selbst nach Psychotherapeuten in Bayern suchen sowie deren telefonische Erreichbarkeiten einsehen. Über den folgenden Link gelangen Sie in die Arzt- und Psychotherapeutensuche der KVB. Dort haben Sie die Möglichkeit gezielt nach Ort oder Nachname zu suchen.
- Online-Psychotherapeutensuche der KVB: https://dienste.kvb.de/arztsuche/app/einfacheSuche.htm
Weitere Infos zum Suchen und Finden eines Psychotherapieplatzes
Außerdem habe ich hier noch einige Broschüren zum Download, die Sie mit Infos unterstützen, um möglichst schnell den richtigen Therapieplatz zu finden. Zum Download einfach auf das jeweilige Bild klicken.