Therapieplatz über die Krankenkasse

Private Krankenversicherung (auch Zusatzversicherung)

Zur Frage der Kostenübernahme durch die privaten Krankenkassen klären Sie bitte vorab, ob und inwieweit die Kosten übernommen werden. Nachfolgend finden Sie alle Informationen, die Sie für die Klärung brauchen:

Gesetzliche Zulassung meiner Praxis: Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG). Kein Eintrag ins Register der gesetzlichen Krankenkassen (Approbation).

Manche Privatkassen oder Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil oder die gesamten Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz. Für Voll- und Zusatzversicherte der Continental Versicherung gilt z.B. die Regelung, dass Psychotherapie nach dem HeilprG grundsätzlich befürwortet wird und die Kosten anteilig übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Therapeut eine qualifizierte Ausbildung hat und ordentliches Mitglied des VfP (Verband Freier Psychotherapeuten e.V.) ist. In meiner Praxis sind diese formalen Voraussetzungen vollumfänglich erfüllt.

Paar- und Familientherapie gelten als private Beratungsleistung. Die Kosten werden leider grundsätzlich nicht von den Krankenkassen übernommen (gesetzlich wie privat).

 

Gesetzliche Krankenversicherung

Für die meisten gesetzlichen Krankenkassen gelten die oben beschriebenen Möglichkeiten leider nicht. Zudem ist meine Praxis nicht an das Versorgungssystem der gesetzlichen Kassen angeschlossen. Somit haben Sie bei mir leider keine Möglichkeit eine Psychotherapie im Rahmen der gesetzlichen Versorgung zu erhalten. Um einen Psychotherapieplatz zu finden, der von Ihrer Kasse finanziert wird, muss ein bestimmter Weg eingehalten werden. Alle nötigen Infos dazu finden Sie hier:

Akut Hilfe bekommen

Am wichtigsten ist hierfür die Terminservicestelle der KVB (Kassenärztliche Vereinigung Bayern). Hier wird Ihnen ein Termin für ein einzelnes psychotherapeutisches Erstgespräch oder eine Akutbehandlung vermittelt. Dieses Erstgespräch dient zur Orientierung und Einordnung Ihrer Symptomatik sowie der bestmöglichen Therapieplanung. Die psychotherapeutische Sprechstunde dient also noch nicht der Therapie, sondern ist erst mal für die diagnostische Abklärung gedacht. So dass Sie im Anschluss genau wissen, worum es geht, welche Behandlung sinnvoll ist und auf welchem Weg Sie diese erhalten. Akutbehandlung bedeutet, dass Sie zunächst einmal kurzfristig bis zu 10 Sitzungen bei einem Psychotherapeuten/ einer Psychotherapeutin in Ihrer Nähe erhalten. Diese Termine sollen schnelle Hilfe in akuten psychischen Krisen und Ausnahmezuständen bieten.

Die KVB hat eine eigene Homepage mit vielen Infos und Tipps sowie eine Telefonnummer, die zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist:
- Telefon: 116 117
- Internet: https://www.kvb.de/service/patienten/terminservicestelle-bayern/

 

Einen "festen" Psychotherapieplatz erhalten

Falls ein Sprechstundentermin oder eine Akutbehandlung nicht ausreichen, kann ein "fester" Psychotherapieplatz oder ggf. ein Klinikaufenthalt koordiniert werden. Hierbei hilft Ihnen dann wieder die KVB und zwar ist jetzt die Koordinationsstelle zuständig. Hier die Kontaktdaten für PatientInnen in Bayern:


- Telefon: 0921 787765-40410
- Internet: https://www.kvb.de/service/patienten/koordinationsstelle-psychotherapie/

 

Selber nach einem Psychotherapeuten / einer Psychotherapeutin suchen

Sie können auch jederzeit selbst nach Psychotherapeuten in Bayern suchen sowie deren telefonische Erreichbarkeiten einsehen. Über den folgenden Link gelangen Sie in die Arzt- und Psychotherapeutensuche der KVB. Dort haben Sie die Möglichkeit gezielt nach Ort oder Nachname zu suchen.

Online-Psychotherapeutensuche der KVB: https://dienste.kvb.de/arztsuche/app/einfacheSuche.htm

 

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Psychologische Privatpraxis | systemische Beratung und Therapie | Bamberger Str. 41 | 91413 Neustadt a. d. Aisch | E-Mail: post@krestel-therapie.de
Themen dieser Seite: Psychotherapie (nach dem Heilpraktikergesetz) | Paartherapie | Familientherapie | Coaching | Mediation

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